ZÜRICH – Tag 2 im Zuhälterprozesses gegen vier ungarische Roma: Ans Licht kommt nun, mit welchen üblen Tricks die Zuhälter um ihr «Eigentum», die Dirnen, kämpfen.
Die vier angeklagten Zuhälter stehen vor dem Bezirksgericht Zürich. Unter ihnen: Jenö F.* (41), genannt Johnny. Sein Anwalt bestreitet die Vorwürfe gegen ihn. Zum Beispiel, dass er laut Anklage eine Frau so hart geschlagen haben soll, dass diese ihr Kind verlor. Es sei nicht erwiesen, dass die Frau überhaupt schwanger gewesen sei.
Ebenfalls streitet der Verteidiger ab, dass Johnny laut Anklageschrift Frauen der Prostitution zugeführt haben soll. Die Frauen seien freiwillig auf den Strich gegangen. Ein Opfer, das nach seinen Aussagen bei der Opferhilfe gewesen sei, sei wieder auf dem Strich gelandet. «Vielleicht war es ihr bei der Opferhilfe zu langweilig», so der Anwalt.
Schläger auf den Hals gehetzt
Mit harten Bandagen kämpften die Zuhälter um ihren «Besitz»: Dirnen. Ein Beispiel von Johnny zeigt, dass sie auch vor roher Gewalt nicht zurückschreckten. So übernahm Johnny eine Dirne, welche eigentlich einem Zuhälter namens Janosch «gehörte».
Also liess Janosch ihm ausrichten, er werde seine Mutter bedrohen, wenn er ihm die Dirne nicht zurückgebe. Johnny seinerseits kontaktierte einen Schläger in Ungarn und wies ihn an Janosch beide Arme und Beine zu brechen. Belohnung: 1300 Franken.
Der Schläger wiederum kontaktierte Janosch und erzählte ihm von dem Auftrag von Johnny. Gemeinsam beschlossen sie, Johnny reinzulegen und dafür das Geld zu kassieren.
Vor Gericht gab Johnny zu, den Auftrag erteilt zu haben. Sein Verteidiger aber beantragte einen Freispruch in diesem Punkt. Schliesslich sei nicht erwiesen, dass es im Falle eines Übergriffs lebensbedrohende Körperverletzungen gegeben hätte. Ausserdem sei «Anstiftung zu einer Tat im Ausland» im schweizerischen Recht nicht geregelt.
Opferaussagen immer dramatischer geworden
Heute kam auch die Verteidigung von Zuhälter Sandor S., auch Samurai genannt, zu Wort. Er bestreitet die Hauptanklagepunkte. Das Opfer habe von Aussage zu Aussage dramatisiert. Sie habe völlig übertrieben, so der Verteidiger. Ausserdem gebe es Widersprüche in den Aussagen.
Er plädiert für Freisprüche in den Hauptanklagepunkten. Auf Grund von Schuldsprüchen in Nebenanklagepunkten soll Sandor S. zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Monaten verurteilt werden. Diese habe er aber bereits abgesessen. Für die Überzeit, die er in Haft verbracht habe, solle er eine Entschädigung erhalten.
Sandor gibt zu, das Opfer geschlagen zu haben. Dies aber nur, wenn sie Kokain geschnupft habe und aus Eifersucht. Die anderen Schläge, die ihm zur Last gelegt werden, streitet er ab. Auch bestreitet er, die Frau gezwungen zu haben, in die Schweiz zu kommen. Es sei eine Liebesbeziehung gewesen.
Abtreibung nicht erwiesen
Auch bestreitet er, die schwangere Frau so hart mit Fusstritten traktiert zu haben, dass sie ihr Kind verlor. Der Verteidiger argumentiert, es sei nicht erwiesen, dass die Frau schwanger gewesen sei, noch dass sie ihr Kind verloren habe.
Dass er die Frau mit einer brennenden Zigarette laut Anklage verletzt haben soll, sei möglich. Er könne sich nicht daran erinnern, er habe einen Rausch gehabt. Der Verteidiger räumt ein, dass der Angeklagte die Frau mit einem Messer verletzt habe. Dies sei aber nicht absichtlich gewesen. Sie habe sich unglücklich bewegt.
Die Anträge von Staatsanwaltschaft (16 Jahre und Verwahrung) und Verteidigung (12 Monate) gehen meilenweit auseinander. Das Urteil wird am 1. Dezember erwartet.
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