Im Zürcher Zuhälterprozess haben die Verteidiger der vier Angeklagten Freisprüche oder bedingte Freiheitsstrafen verlangt. Als Unschuldsbeweis dient auch ein Penis.
Am Donnerstag hielten die Verteidiger der mutmasslichen Menschenhändler ihre Plädoyers vor dem Zürcher Bezirksgericht. Sie versuchten ein ganz anderes Bild der Vorgänge auf dem Zürcher Strassenstrich zu zeichnen, als die Staatsanwaltschaft.
Schläge, Tritte, Drohungen und Quälereien habe es nicht gegeben. Vielmehr seien die ungarischen Frauen wegen des schnellen Geldes in die Schweiz gekommen und hätten sich bewusst und aus freiem Willen für die Prostitution entschieden. Die Männer wollen vor allem «Chauffeure» gewesen sein, die geholfen hätten, die Frauen nach Zürich zu bringen.
«Grotesk verdickter» Penis
Für Amüsement – auch unter den Angeklagten – sorgte die Beweisführung des Verteidigers von Tamás (siehe Infobox). Er erklärte, dass eines der Opfer nicht sexuell genötigt wurde, weil es keine Bemerkung zum Penis des 30-jährigen Angeklagten gemacht habe. Dieser sei durch Einspritzung von Vaseline «grotesk verdickt» (6 Zentimeter breit und 8 Zentimeter lang in nicht erigiertem Zustand). Diese ungewöhnlichen Ausmasse hätte die Frau bei der Einvernahme beschrieben, hätte sie den Penis wirklich gesehen, so der Verteidiger.
Entsprechend sollen die Frauen teils unter dem Druck der Untersuchung und teils auch berechnend gelogen und falsche Aussagen gemacht haben. Hinter den Lügen stecke auch die Hoffnung, in der Schweiz bleiben zu können. Sie fordern darum einen Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung, der Förderung der Prostitution, der sexuellen Nötigung und des Menschenhandels. Für die unrechtmässige Haft sollen sie entschädigt werden. Der Verteidiger fordert dafür 200 000 Franken. Ausserdem soll Goldfinger-Adam seinen ganzen Schmuck zurückerhalten.
Alle vier sind vorbestraft
Auch der laut Anklageschrift gewalttätige und kaltblütige Balint (siehe Infobox) bestreitet die Vorwürfe von Staatsanwältin Silvia Steiner weitestgehend. Steiner forderte in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen zwischen 4,5 und 16 Jahren für die Angeklagten. Für Balint forderte sie zudem die Verwahrung.
Der Lebenslauf aller vier Angeklagten spricht eine deutliche Sprache: Die zwischen 30 und 41 Jahre alten mutmasslichen Täter sind alle vorbestraft. Zum Teil haben sie in Ungarn bereits lange Gefängnisstrafen abgesessen und andere noch nicht verbüsst. Für mehrere Angeklagte liegen Auslieferungsbegehren vor.
Das Urteil wird erst am 1. Dezember erwartet.
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