Das Ausländergesetz gibt den Kantonen die Möglichkeit, die Zulassung von Frauen im Erotikgewerbe auf Staatsangehörige aus den Staaten der Europäischen Union und der Efta zu beschränken. Davon macht der Kanton St. Gallen seit 1995 Gebrauch.
St. Gallen. – Die Erfahrungen mit dieser Beschränkung sind aus fremdenpolizeilicher wie aus polizeilicher Sicht durchwegs positiv. Noch immer zeigt sich aber, dass die Rechtsstellung der im Erotikgewerbe tätigen Frauen schwach ist und Ausbeutungen vorkommen. Der Kanton St. Gallen geht daher einen Schritt weiter und wird mit verschiedenen Massnahmen zur Verbesserung der Rechtsstellung dieser Arbeitskräfte beitragen.
Das Volkwirtschafts- und das Sicherheits- und Justizdepartement beauftragten eine departementsübergreifende Projektgruppe, der Vertreter der Kantonspolizei, des Ausländeramtes, des Amtes für Wirtschaft und des Gesundheitsdepartementes unter Einbezug der Beratungsstelle Maria Magdalena angehörten, die Situation der Sexarbeiterinnen im Kanton St. Gallen zu analysieren. Die Problemfelder sollten herausgearbeitet und Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden.
Arbeitsbedingungen sind unbefriedigend
Die Projektgruppe hat festgestellt, dass die Situation der Sexarbeiterinnen in verschiedener Hinsicht unbefriedigend ist. Es besteht generell ein Mangel an nützlichem Informationsmaterial für Sexarbeiterinnen. Dieses Unwissen schwächt die Frauen gegenüber ihren Arbeitgebern und den Kunden. Sodann verfügen zahlreiche im Sexgewerbe tätige Frauen lediglich über eine Kurzaufenthaltsbewilligung, die sie faktisch an ihren Arbeitgeber bindet. Sie befinden sich damit in einer schlechten arbeitsmarktlichen Situation, bezahlen überhöhte Mietpreise und haben oft Mühe, Lohn oder andere Rechte geltend zu machen. Globalisierungsprozesse und die EU-Osterweiterung verschärfen die Konkurrenzsituation im Sexgewerbe. Ein wachsender Erwerbsdruck wirkt sich zunehmend negativ auf die Gesundheit der beschäftigten Frauen aus.
Information über Rechtsstellung wird verbessert
Die Projektgruppe empfiehlt als zentrale Verbesserungsmassnahme, dass die ausländerrechtlichen Bewilligungen zur Erwerbstätigkeit inskünftig den Sexarbeiterinnen persönlich durch die örtliche Polizeistation ausgehändigt werden. Damit kann sichergestellt werden, dass die betreffende Frau – und nicht nur ihr Arbeitgeber – die Bewilligung erhält. Für die Polizeistation wird damit im Gegenzug ebenfalls die Informationslage über die Etablissements und die dort tätigen Frauen verbessert.
Gleichzeitig kann zweckmässiges Informationsmaterial abgegeben werden, das über die Rechte und Pflichten sowie über mögliche Anlaufstellen Aufschluss erteilt. Die Beratungsstelle Maria Magdalena hat einen Flyer mit den wichtigsten Informationen erstellt, die in den wichtigsten Sprachen abgefasst sind (Deutsch, Englisch, Spanisch, Russisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Thailändisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch und Ungarisch). Im Weiteren wurde ein Musterarbeitsvertrag für Sexarbeiterinnen erarbeitet, bei dessen Einhaltung auch die Arbeitgeber vor dem strafrechtlichen Vorwurf der Förderung der Prostitution geschützt werden sollten. Um eine möglichst breite Akzeptanz herbeizuführen, wurde dieser Musterarbeitsvertrag mit Vertretern der Sozialversicherungsanstalt St. Gallen und des Kantonalen Steueramtes abgesprochen.
Umsetzung erfolgt ab Februar 2010
Das Sicherheits- und Justizdepartement sowie das Volkswirtschaftsdepartement haben ihre betroffenen Dienststellen – Ausländeramt, Kantonspolizei, Amt für Wirtschaft – beauftragt, die neuen Massnahmen ab Februar 2010 umzusetzen. Ab diesem Zeitpunkt werden daher die ausländerrechtlichen Bewilligungen, zusammen mit dem von der Beratungsstelle Maria Magdalena erstellten Flyer und dem Arbeitsvertrag, durch die örtliche Polizeistation den Sexarbeiterinnen ausgehändigt. Die Arbeitgeber ihrerseits haben dem kantonalen Amt für Wirtschaft beziehungsweise dem Ausländeramt im Rahmen der Erteilung der Bewilligung zur Erwerbstätigkeit den Arbeitsvertrag nach dem vorhandenen Muster einzureichen. Gewisse Mindeststandards können so gesichert werden, und es ist allen Behörden möglich, bei allfälligen Kontrollen auch die Einhaltung dieser Standards zu prüfen. (so)
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